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Erzeugungsanlagen
Meldepflicht für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
Seit dem 1. August 2014 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß der Anlagenregisterverordnung verpflichtet diese der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Marktstammdaten der Bundesnetzagentur
Was wird benötigt?
Laufzettel für die Errichtung einer Photovoltaikanlage
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Datenblatt für eine Photovoltaikanlage
Datenblatt für eine Photovoltaikanlage
VDEW Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am NS-Netz
Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.
Aus lizenzrechtlichen Gründen steht die VDEW Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" nicht zum Download bereit.
Sie kann bezogen werden beim:
VWEW Energieverlag GmbH, Rebstöcker Straße 59, 60326 Frankfurt am Main
Telefon: 069/6304-318
Telefax: 069/6304-359
e-Mail: vertrieb@vwew.de
Internet: http://www.vwew.de
VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen
Eigenerzeugungsanlagen in der NS - Merkblatt
Eigenerzeugungsanlagen in der NS - Ergänzende Hinweise
Erzeugungsanlagen in der MS - Technische Richtlinie
Weitere Infornmationen z.B. zum Wasserhaushaltsanschluss finden Sie auf der allgemeinen Seite
der Gemeindewerke Peißenberg KU unter der Rubrik "Verträge, Formulare und Anlagen"
Gemeindewerke Peißenberg KU
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