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Erzeugungsanlagen 
Meldepflicht für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
  Seit dem 1. August 2014 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß der Anlagenregisterverordnung verpflichtet diese der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
  
 Marktstammdaten der Bundesnetzagentur
  
	Was wird benötigt?
  
 Laufzettel für die Errichtung einer Photovoltaikanlage  
  
Technische Voraussetzungen 
  
 Technische Voraussetzungen  
  
Datenblatt für eine Photovoltaikanlage 
  
 Datenblatt für eine Photovoltaikanlage  
  
VDEW Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am NS-Netz 
 
Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. 
 
Aus lizenzrechtlichen Gründen steht die VDEW Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" nicht zum Download bereit. 
 
Sie kann bezogen werden beim: 
VWEW Energieverlag GmbH, Rebstöcker Straße 59, 60326 Frankfurt am Main 
Telefon: 069/6304-318 
Telefax: 069/6304-359 
e-Mail: vertrieb@vwew.de 
Internet: http://www.vwew.de 
 
VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen 
  
 Eigenerzeugungsanlagen in der NS - Merkblatt   
 Eigenerzeugungsanlagen in der NS - Ergänzende Hinweise   
 Erzeugungsanlagen in der MS - Technische Richtlinie  
  
Weitere Infornmationen z.B. zum Wasserhaushaltsanschluss finden Sie auf der allgemeinen Seite 
der Gemeindewerke Peißenberg KU unter der Rubrik "Verträge, Formulare und Anlagen"
  
 Gemeindewerke Peißenberg KU 
  
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