|
Musterverträge gemäß Messtellenbetriebsgesetz MsbG
Messstellenvertrag Lieferant gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (Rahmenvertrag)
Der Messstellenvertrag wird zwischen dem Verteilnetzbetrieber als Messstellenbetreiber und dem Lieferanten geschlossen.
Im Wesentlichen regelt der Messstellenvertrag die Abrechnung der Messentgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme über den Lieferanten.
Messstellenvertrag Lieferant gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG
Formblatt §54 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag wird zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Messstellenbetreiber geschlossen. Zur Anwendung kommt der seit August 2017 bindende Standardvertrag der Bundesnetzagentur gemäß Beschluss BK6-17-042.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
|